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Kurzzeitpflege

altenpflegeWir bieten Ihnen die Möglichkeit der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, wenn Sie vorrübergehend nicht zu Hause versorgt werden können, z.B. bei Urlaub der Angehörigen, Umbau der Wohnung, o.ä..

Während Ihres Aufenthaltes bei uns können Sie alle Leistungen der Einrichtung in Anspruch nehmen.

Die Kurzzeitpflege wird von Ihrer Krankenkasse anteilsmäßig bezuschusst. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflegeleistungen. Sie zahlen nur für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.

Die Kasse beteiligt sich für insgesamt 28 Tage im Jahr an der Kurzzeitpflege. Sollten Sie weitere Hilfe in Anspruch nehmen wollen/müssen, gibt es noch die Möglichkeit, Hilfen für eine Verhinderungspflege bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen (auch max. 28 Tage im Jahr).

Sprechen Sie uns gerne an!